Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltung der Verkaufs- und Lieferbedingungen
- Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts‑, Liefer- und Zahlungsbedingungen bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
- Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.
§2 Angebot und Vertragsschluss
- Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
- Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
- Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
- Aufgrund von Produktinnovationen kann die gelieferte Ware in Aussehen und Beschaffenheit von Beschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen sowie sonstigen Illustrationen in Katalogen, Prospekten, auf der Homepage und sonstigen Verkaufs- und Werbemedien des Verkäufers abweichen.
- Angebote, Zeichnungen, graphische Beilagen und sonstige Unterlagen bleiben Eigentum des Verkäufers und dürfen ohne unsere Zustimmung des Verkäufers nicht an Dritte weitergegeben werden und auch nicht vom Käufer zur Selbstanfertigung benutzt werden. Der Käufer verpflichtet sich, die vom Verkäufer erhaltenen Daten nicht an Dritte weiterzugeben und vor Zugriff und Missbrauch durch Unberechtigte zu sichern.
- Der Verkäufer hält sich an die in dem Angebot angegebenen Preise 30 Tage gebunden.
§3 Preise
- Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
- Im Übrigen gelten die Preise des Verkäufers, der jeweils gültigen Preisliste, ab Werk — zuzüglich Mehrwertsteuer, jedoch ohne Verpackung.
- Bisherige Preise verlieren mit Erscheinen einer neuen Preisliste ihre Gültigkeit.
§4 Zahlung
- Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, eingehende Aufträge nicht mehr zur Auslieferung zu bringen oder nur gegen Barzahlung oder Vorauskasse auszuführen.
- Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Käufer nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
- Bei Zahlungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum werden dem Käufer 2 % Skonto gewährt.
§5 Verpackungen
- Verpackungen werden soweit zulässig, nicht zurückgenommen.
§6 Liefer- und Leistungszeit
- Die vom Verkäufer genannten Fristen und Termine sind unverbindlich, sofern nicht gesondert schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
- Wenn dem Käufer wegen einer Verzögerung, die infolge eigenen Verschuldens des Verkäufers entstanden ist, Schaden erwächst, so ist der Käufer unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5 %, im Ganzen aber höchstens 5 % vom Wert desjenigen Teiles der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann.
- Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung im Werk des Verkäufers mindestens jedoch 0,5 % des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet.
- Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Käufers voraus.
- Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer vielmehr, die Lieferung bzw. die Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder — wahlweise — wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadenersatzansprüche gegenüber dem Verkäufer wegen Nichteinhaltung der Lieferzeit bzw. Leistungen insoweit sind ausgeschlossen.
- Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
- Wenn die Verzögerung der Lieferfrist länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, nach vorheriger schriftlicher Erklärung vom Vertrag zurückzutreten, wobei auch Schadenersatzansprüche des Käufers gegen den Verkäufer ausgeschlossen sind.
§7 Gefahrenübergang
- Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers oder des Zulieferers (Hersteller) verlassen hat.
- Verzögert sich der Transport/Versand aus Gründen die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr auf den Käufer mit der Meldung der Versandbereitschaft bzw. mit dem Tag wo der Transport bzw. die Versendung vereinbart war, über.
- Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller unbeschadet der Rechte aus § 8 — Gewährleistung — entgegen zu nehmen.
§8 Gewährleistung
Für Sachmängel der Lieferung leistet der Verkäufer unter Ausschluss weiterer Ansprüche Gewähr wie folgt:
- Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach Wahl des Verkäufers nachzubessern oder neu zu liefern, die sich infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist dem Verkäufer unverzüglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
- Zur Vornahme aller dem Verkäufer notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Käufer nach Verständigung mit dem Verkäufer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; andernfalls ist der Verkäufer von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei der Verkäufer sofort zu verständigen ist, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Verkäufer Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.
- Von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden Kosten trägt der Verkäufer — soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt — die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes sowie die angemessenen Kosten des Aus- und Einbaues, falls dies nach Lage des Einzelfalles billigerweise verlangt werden kann, die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung eines seiner Monteure und Hilfskräfte.
- Der Käufer hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn der Verkäufer — unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle — eine ihm angemessene Nachfrist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen lässt. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Käufer lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu. Das Recht auf Minderung des Vertragspreises bleibt ansonsten ausgeschlossen.
- Eine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen nicht übernommen: Ungeeignete und unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel und elektrische Einflüsse, sofern sie nicht vom Verkäufer zu verantworten sind.
- Bessert der Käufer oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Haftung des Verkäufers für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers vorgenommene Änderungen des Liefergegenstandes.
- Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Auslieferung des Liefergegenstandes, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§9 Eigentumsvorbehalt
- Der Verkäufer behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.
- Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware muss der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch den Verkäufer gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
- Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt den Verkäufer vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.
§10 Haftung
- Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden des Verkäufers infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenpflichten — insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes — vom Käufer nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen des § 8 und § 10 Ziffer 2 entsprechend.
- Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind haftet der Verkäufer — aus welchen Rechtsgründen auch immer — nur
- bei Vorsatz
- bei grober Fahrlässigkeit der Organe oder leitender Angestellter,
- bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit
- bei Mängeln, die arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit er garantiert hat,
- bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht-leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand,
- Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand ist, soweit zulässig, das für den Sitz des Verkäufers zuständige Gericht. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Käufers Klage zu erheben.